Verfahrensgerechtigkeit

Recht auf die Behandlung von Gerechtigkeitsfragen in einem für alle gleich geltenden Verfahren mit einheitlichen Regeln.

Im Unterschied zu einzelnen inhaltlichen Fragen der Gerechtigkeit hebt der Grundsatz der Verfahrensgerechtigkeit den Prozess der Ergebnisfindung hervor. Nur solche Ergebnisse können als gerecht und legitim angesehen werden, bei denen die Regeln für alle gleich – und also unabhängig vom Ansehen der Person – beachtet worden sind. Dabei werden unterschiedliche Schwerpunkte gelegt: Während die einen vor allem die Einhaltung geltender Gesetze beim Zustandekommen eines gerechten Ergebnisses betonen, fordern andere die umfassende Beteiligung von Betroffenengruppen auch über rein formale geregelte Verfahren hinaus.

Drucken Versenden