Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Internationales Umwelt-Vertragswerk zum Schutz und zum Erhalt der biologischen Vielfalt, ausgehandelt

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitäts-Konvention) wurde auf der Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung (UNCED) am 5. Juni 1992 in Rio de Janeiro ausgehandelt und trat am 29. Dezember 1993 in Kraft. In dem Vertragswerk geht es um den Schutz der Biodiversität, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie den gerechten Ausgleich von Vorteilen, welche sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben.

Die Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt wurden mit dem 2000 beschlossenen Cartagena-Protokoll, das 2003 in Kraft trat, und dem 2010 verabschiedeten und noch nicht in Kraft getretenen Nagoya-Protokoll völkerrechtlich verbindlich umgesetzt. Das Cartagena-Protokoll regelt den grenzüberschreitenden Verkehr von gentechnisch veränderten Organismen, während das Nagoya-Protokoll einen rechtlich verbindlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen schafft.

Drucken Versenden