Regelgerechtigkeit

Recht auf die Behandlung von Gerechtigkeitsfragen in einem für alle gleich geltenden Verfahren mit einheitlichen, allgemein anerkannten Regeln.

Im Unterschied zu einzelnen inhaltlichen Fragen der Gerechtigkeit, hebt der allgemein Grundsatz der Verfahrensgerechtigkeit den Prozess der Ergebnisfindung hervor. Dieser muss von allgemein zustimmungsfähigen Gerechtigkeitsprinzipien geleitet sein und für alle Mitglieder der Gemeinschaft - unabhängig vom Ansehen, Reichtum oder anderen individuellen Eigenschaften einzelner Personen - gültig sein, um als gerecht und legitim angesehen zu werden. Häufig wird die Regel- oder Verfahrensgerechtigkeit als grundlegend für andere Formen der Gerechtigkeit betrachtet, doch auch sie ist nur wirksam, wenn sie im Einzelfall auch wirklich angewendet wird.

Drucken Versenden