Mehltaubefall ist bei Weizen ein großes Problem. Es gibt bislang keine Weizensorten, die gegen den Erreger - einen Pilz - ausreichend gewappnet sind. Das liegt vor allem daran, dass Weizen ein sehr komplexes Genom hat. Die neuen Verfahren des Genome Editings eröffnen nun die Chance, Weizen durch gezielte Mutationen mit einer Resistenz auszustatten. Chinesischen Wissenschaftlern ist dies 2014 mithilfe der Gen-Schere CRISPR/Cas bereits gelungen.

Die Abstimmung: Hier finden Sie fünf Thesen. Geben Sie an, ob die jeweilige These Ihrer Meinung nach vollständig zutrifft (1) eher zutrifft (2), ganz und gar nicht zutrifft (5) oder eher nicht zutrifft (4). Wenn Sie zu der These keine Meinung haben oder unentschieden sind, geben Sie 3 an. Sie können zu jedem Projekt nur einmal abstimmen. Es werden keine persönlichen Daten erhoben oder erfasst.

Stimme voll zu Lehne völlig ab
1 2 3 4 5
Verfahren des Genome Editings wie die Gen-Schere CRISPR/Cas sind gentechnische Verfahren. Deshalb müssen die mit ihrer Hilfe erzeugten (editierten) Pflanzen als gentechnisch veränderter Organismus (GVO) eingestuft und reguliert werden.
Wenn die mit Genome Editing erzeugten Veränderungen in einer Pflanze sich nicht von einer natürlichen oder durch klassische Züchtung erzeugten Mutation unterscheiden - wie hier in dem Weizenbeispiel -, dann sollten die editierten Pflanzen auch denen durch klassische Züchtung erzeugten gleichgestellt werden.
Auch wenn es länger dauert und möglicherweise keine vollständige Resistenz erreicht wird, sollte sich die Resistenzzüchtung bei Weizen auch in Zukunft auf klassische Verfahren beschränken.
Die Verbraucher sollten frei entscheiden können, ob sie Pflanzen, die mit Genome Editing erzeugt wurden, nutzen wollen. Deshalb sollten diese in irgendeiner Form gekennzeichnet werden.
Genome Editing ist etwas grundsätzlich Neues, die möglichen Folgen können noch nicht überblickt werden. Deshalb sollte die Anwendung solcher Verfahren in der Pflanzenzüchtung zunächst unter staatlicher Aufsicht erfolgen.

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