Das Projekt: Nach vielen Jahren könnten in der EU bald weitere gentechnisch veränderter Bt-Maislinien für den Anbau zugelassen werden. Bt-Mais ist gentechnisch veränderter Mais, der u.a. gegen den Maiszünsler – einen bedeutsamen Schad-Schmetterling – resistent ist. Obwohl die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Bt-Mais als unbedenklich für Mensch, Tier und Umwelt bewertet, ist er in vielen Ländern und Regionen der EU nicht willkommen. Die meisten EU-Länder - auch Deutschland - haben die neue „Ausstiegsklausel“ in Anspruch genommen, um den Anbau bei sich zu verbieten.

Die Abstimmung: Hier finden Sie fünf Thesen. Geben Sie an, ob die jeweilige These Ihrer Meinung nach vollständig zutrifft (1) eher zutrifft (2), ganz und gar nicht zutrifft (5) oder eher nicht zutrifft (4). Wenn Sie zu der These keine Meinung haben oder unentschieden sind, geben Sie 3 an. Sie können zu jedem Projekt nur einmal abstimmen. Es werden keine persönlichen Daten erhoben oder erfasst.

Stimme voll zu Lehne völlig ab
1 2 3 4 5
Es ist zu begrüßen, dass mit der neuen Ausstiegsklausel jeder EU-Mitgliedsstaat den Anbau von gv-Pflanzen verbieten darf - auch dann, wenn die betreffende gv-Pflanze nach gemeinschaftlichem EU-Recht zugelassen und als sicher bewertet wurde.
Jeder Landwirt sollte selbst entscheiden können, ob er zugelassene gv-Pflanzen nutzt – vorausgesetzt, die „gentechnik-freie“ Landwirtschaft und Lebensmitteerzeugung werden davon nicht beeinträchtigt.
Schädlingsresistenter Bt-Mais wie MON810 oder TC1507 sollte nach den gleichen Kriterien zugelassen werden wie chemische oder biologische Pflanzenschutzmittel.
Bei der Zulassung von gv-Pflanzen sollten mögliche Risiken und möglicher Nutzen - sowohl für den Landwirt und den Verbraucher als auch für die Umwelt - gegeneinander abgewogen werden.
Es sollten generell keine gv-Pflanzen für den Anbau zugelassen werden.

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