Chancengerechtigkeit

Recht auf die gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen unabhängig von Herkunftsfragen.

Im Unterschied zur Chancengleichheit beabsichtigt die Chancengerechtigkeit nicht unbedingt einen gleichen, sondern den fairen bzw. gerechten Zugang zu sozialen Gütern und Positionen. Eine für die philosophische Diskussion einflussreiche Begriffsunterscheidung stammt von John Rawls, demzufolge „faire Chancengerechtigkeit“ Benachteiligungen, die durch „zufällige“ Zuteilung natürlicher und sozialer Güter entstehen, berücksichtigen und ggf. ausgleichen muss. Demgegenüber betont ein Ansatz, der sich auf die Verwirklichungschancen des Einzelnen konzentriert, stärker die individuellen Voraussetzungen und ihre Förderung bzw. Kompensation durch politische Institutionen.

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