Genome Editing und Ethik. Ein Literaturbericht (Teil 1)

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Einstufung der neuen Techniken des Genome Editing als „Gentechnik“ hat weitreichende Konsequenzen für eine nachhaltige Pflanzenzüchtung. Es stellt sich die Frage, ob ohne diese Techniken die Ziele der europäischen „Farm to Fork Strategie“ erreicht werden können. Im ersten Teil des Literaturberichts wird die Problematik skizziert und fünf ethische Stellungnahmen aus dem europäischen Raum vorgestellt. Welche Rolle kann die Ethik in diesem Konflikt einnehmen? Und was bedeuten die symbolischen „Hintergrundüberzeugungen“, die diesen Konflikt jenseits einer bloß wissenschaftlichen Einordnung prägen?

Seitdem die Europäische Kommission im Jahre 2019 den European Green Deal als Wachstumsstrategie ausgerufen hat, rücken die Neuen Pflanzenzüchtungstechniken, wie sie z.B. mithilfe von CRIPR/Cas entwickelt werden, in ein neues Licht. Die EU-Wachstumsstrategie zielt darauf ab, Europa auf einen Weg hin zu einer klimaneutralen, fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu bringen. Vor allem die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 gilt dabei als äußerst ambitionierter Meilenstein.

Ein wichtiger Bestandteil des European Green Deal ist die von der Europäischen Union beschlossene „Farm-to-Fork-Strategie“, die innerhalb von zehn Jahren den Übergang zu einem fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystem in Europa sicherstellen soll. Zentrale Bedeutung kommt dabei der Landwirtschaft zu. Weltweit gesehen trägt diese zu fast einem Viertel der Treibhausgasemissionen bei, nutzt gut 37 Prozent der Landmasse und ist für 70 Prozent des gesamten Verbrauchs an Süßwasser verantwortlich. Das hat erhebliche Konsequenzen sowohl für die Begrenzung der Klimaerwärmung als auch der globalen Ernährungssicherheit. Entsprechend ambitioniert lauten die Ziele der „Farm-to-Fork-Strategie“: Innerhalb von nur 10 Jahren soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent und von Düngemitteln um 20 Prozent gesenkt werden. Auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche soll Ökolandbau praktiziert werden und etwa 30 Prozent der europäischen Land- und Meeresgebiete in Schutzgebiete umgewandelt werden, um die Biodiversität zu stabilisieren. Welche Rolle können die neuen Verfahren des Genome Editing in diesem Transformationsprozess übernehmen?

Die Diskussion um das EuGH-Urteil zum Status der Mutagenese

Die Entwicklung neuer Pflanzenzüchtungsverfahren ist ein wesentlicher Teil moderner Landwirtschaft. Eine grundlegende Unterscheidung besteht zwischen sog. konventionellen Züchtungsverfahren und gentechnisch veränderten Organismen (GVO), die nach der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18 reguliert werden. Nach Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie ist ein GVO „ein Organismus mit Ausnahme des Menschen, dessen genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und / oder natürliche Rekombination nicht möglich ist.“ Diese Definition, die den Kenntnisstand der molekularen Pflanzenzüchtung der 1980er Jahre wiedergibt, wird durch die neuen Verfahren heute grundlegend infrage gestellt. Sind die Methoden der „neuen“ Gentechnik noch mit den „alten“, transgenen Verfahren vergleichbar?

In der Pflanzenzüchtung haben die neuen Techniken international einen enormen Aufschwung erfahren. So sind bereits über 400 Genome Editing-Anwendungen bei über 70 verschiedenen Pflanzenarten weltweit in Bearbeitung. Das wichtigste Werkzeug ist dabei mit großem Abstand die Gen-Schere CRISPR/Cas. Mehr als 70 Prozent aller Projekte arbeiten damit. Einzelne Anbauzulassung außerhalb Europas sind ebenfalls bereits erfolgt.

Während die EU-Kommission gegenwärtig an einem konkreten Fahrplan arbeitet, der für die neuen Züchtungstechnologien der zielgerichteten Mutagenese einen neuen Rechtsrahmen vorsieht, warnen Kritiker vor einer übereilten Anpassung des bestehenden Rechtssystems. Dessen fortgesetzte Geltung auch im Falle der neuen Genome-Editing-Technologien wurde zuletzt im Juli 2018 bestätigt, als der Europäische Gerichtshof EuGH erklärt hatte, dass auch die neuen Züchtungstechnologien als gentechnische Verfahren einzustufen sind. Seitdem haben sich in Europa die Erwartungen an eine schnelle Marktdurchdringung merklich abgekühlt. Denn der Urteilsspruch bedeutet, dass künftig alle Anwendungen der neuen Technologien eine sehr aufwändige, zeitraubende und teure Zulassungsprozedur zu durchlaufen haben, wie sie die EU-Richtlinie 2001/18 für alle gen-technisch veränderten Organismen (GVO) vorschreibt. Nach Ansicht des EuGH sind zwar auch die bisherigen konventionellen Mutagenese-Techniken als „Gentechnik“ im Sinne der Freisetzungsrechtlinie einzustufen. Doch anders als diese etablierten gentechnischen Methoden urteilte der EuGH, dass „sich die mit dem Einsatz dieser neuen Mutagenese-Verfahren/-Methoden verbundenen Risiken als vergleichbar mit den bei der Erzeugung und Verbreitung von GVO durch Transgenese auftretenden Risiken erweisen“ könnten. Darum mache es eine Orientierung am Vorsorgeprinzip erforderlich, die Produkte der neuen Mutagenesetechniken nicht wie die alten, sondern wie transgene Organismen zu behandeln.

Dieser Einschätzung zum Risikoprofil der neuen Genome Editing-Techniken wird jedoch von einem Großteil der Pflanzenforschung widersprochen. So kommt die Group of Chief Scientific Advisors, die die Europäische Kommission berät, in ihrer Stellungnahme vom November 2018 zu dem Schluss, dass im Unterschied zur bisherigen „Zufallsmutagenese“ die gezielte Mutagenese durch Genome Editing wesentlich sicherer abzuschätzen sei, da dort unbeabsichtigte Auswirkungen weniger häufig auftreten. Ebenso wie die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (2019) weisen sie außerdem darauf hin, dass mögliche Risiken für Umwelt und Gesundheit nicht vom Einsatz bestimmter technischer Verfahren abhängig sind, sondern nur durch eine Untersuchung des Endprodukts ausgeschlossen werden können. Auch potenziell negative ökologische Auswirkungen sind nicht einfach technikinduziert, sondern zumeist erst im Kontext ihres Anbaus bzw. des damit verbundenen Erzeugungssystem abzuschätzen.

Wie weit reicht die Vorsorge? Als Rechtsprinzip dient sie der Risikominimierung in Situationen wissenschaftlicher Ungewissheit. Dabei bleibt sie jedoch auf belastbare Annahmen über mögliche Risikoursachen angewiesen. Wo diese umstritten sind, stellen sich zurecht Anschlussfragen, bei denen die Sicherheit neuer Techniken auch im Kontext ihrer möglichen Chancen für eine nachhaltige Bioökonomie diskutiert werden. In dieser Perspektive erstreckt sich Vorsorge nicht nur auf den Umgang mit ungewissen Risiken, sondern adressiert auch mögliche Innovationen für eine künftige Landwirtschaft. Hier stellt sich die Frage: Wie innovationsoffen gestaltet sich Vorsorge im politischen Handeln?

Dieser Frage widmet sich eine Stellungnahme, die von einer Arbeitsgruppe der EU-Kommission im April 2021 zum Status neuer Genom-Techniken im Rahmen der gegenwärtigen EU-Gesetzgebung veröffentlicht wurde. Als „Schlüsselfrage“ identifiziert die Studie die Frage nach der „Zweckmäßigkeit“ der aktuellen Rechtsvorschriften, wobei hier an erster Stelle an die EU-Freisetzungsrichtlinie 18/2001 gedacht ist:

„The key question, there-fore, is whether legislation that raises implementation challenges and the application of which to new techniques and new applications requires contentious legal interpretation is still fit for purpose or needs updating in light of scientific and technological progress.“

Dabei zeigt die Debatte, dass bei der (Neu-)Bewertung von Verfahren des Genome Editing für die Landwirtschaft nicht nur fortschreitende naturwissenschaftliche bzw. technische Erkenntnisse oder politische Zielformulierungen wie die „Farm-to-Fork-Strategie“ zur Diskussion stehen. Auch ethische Überlegungen und Abwägungen sollen in dem anstehenden Beratungsprozess eine zentrale Rolle spielen.

Ethische Positionen zu europäischen Debatte: Ein Überblick

Die ethische Auseinandersetzung um die Bewertung neuer Pflanzenzüchtungsverfahren, die mit Hilfe von Genome Editing zum Einsatz kommen, konzentriert sich schwerpunktmäßig auf drei Themenkomplexe:

  1. Wie verhalten sich Vorsorge, Risikobewertung und das Verständnis von Innovation zueinander?
  2. In welchem Verhältnis stehen die Grundrechte der Wahlfreiheit des Verbrauchers und die Berufsfreiheit der Pflanzenzüchter:innen und Landwirt:innen?
  3. Sind „Natur“ und „Natürlichkeit“ geeignete Bewertungskriterien?

Bevor diese Themenkomplexe in ihrer Relevanz für die Diskussion um Genome Editing in der Landwirtschaft entfaltet werden sollen, gilt es im Folgenden zunächst, einige zentrale Gutachten bzw. Stellungnahmen vorzustellen, die dazu in den letzten Jahren aus einer deziert sozialethischen Sicht Stellung genommen haben.

Die Eidgenössische Ethikkommission der Schweiz, die sich mit bioethischen Herausforderungen im Ausserhumanbereich (EKAH) auseinandersetzt, hat bereits 2016 ein Gutachten zu neuen Pflanzenzüchtungsverfahren und im Jahr 2018 ein Gutachten zu „Vorsorge im Umweltbereich“ veröffentlicht. Im Ersten betont die EKAH die Bedeutung von ethischen Abwägungen, die sie dem Recht vorgeschaltet sieht. Zu ihr zählen u.a. Fragen der Risikoethik, der Wahlfreiheit der Verbraucher:innen und das Recht auf Selbstbestimmung seitens der agrarwirtschaftlichen Akteure. In dem zweiten Gutachten setzt sie sich 2018 vertiefend noch einmal mit ethischen Begründungen von Vorsorge auseinander und spricht sich für eine Stärkung des Vorsorgegedankens in bioethischen Fragen aus (vgl. EKAH 2018, 24).

Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft haben die Theologen Peter Dabrock und Matthias Braun im Januar 2018 ein „Ethisches Gutachten zum Einsatz der Neuen Molekularbiologischen Technologien“ verfasst, in dem sie sich mit dem Einsatz von Genome Editing bei Pflanzen in der Landwirtschaft befassen. Sie vertreten hier den Ansatz einer „modernitätssensiblen konkreten Verantwortungsethik“ aus bio-ethischer Perspektive (Dabrock/Braun 2018, 2). Ihr Fokus liegt auf der Diskussion grundrechtlicher Rahmenbedingungen, geknüpft an eine Analyse gegenwärtiger gesellschaftlicher Debatten über Visionen einer nachhaltigen Landwirtschaft.

Ein „Diskussionspapier zur wissenschaftlichen Bedeutung der Genom-Editierung und zu den potenziell damit verbundenen ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen“ wurde 2019 vom Ethikrat der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) herausgegeben. Erarbeitet hat das Diskussionspapier eine von der MPG eingesetzte Arbeitsgruppe. Diskutiert werden „sowohl das wissenschaftliche Potenzial als auch die Risiken“ von Genom Editing bei Pflanzen, Tieren und Menschen, sowie die rechtlichen Kontexte und ihre ethische Einordnung in einzelnen durch die Mitglieder verantworteten Diskussionsbeiträgen (Walch-Solimena 2019, 1). Anliegen der Arbeitsgruppe ist es, eine „faktengestützte Politikberatung zu ermöglichen“ (Walch-Solimena 2019, 2).

Im Frühjahr 2021 hat die European Group in Science and New Technologies (kurz: EGE) ihre Stellungnahme „Ethics of Genome Editing“ veröffentlicht (Opinion no. 32, EU 2021), für die sie seitens der Europäischen Kommission beauftragt worden war. Die EGE nennt darin Herausforderungen und Chancen von Genome Editing bei Menschen, Tieren und bei Pflanzen, wobei sie eine Ausweitung der bisher geführten Risikodebatten um umwelt- und klimapolitische Reflexionen fordert. Das zeigt sich u.a. in der Bezugnahme auf die „Farm-to-Fork-Strategie“ der EU-Kommission, deren Ziel es ist, Landwirtschaft in Europa nach Leitlinien der Nachhaltigkeit umzugestalten.

Im Folgenden werden ethische Problemstellungen in der Diskussion um Genome Editing in der Landwirtschaft anhand der Positionen dieser Institutionen bzw. Wissenschaftler:innen dokumentiert. Einleitend soll jedoch zunächst der Ort und die Aufgabe der Ethik im Kontext der naturwissenschaftlichen Forschung sowie der rechtlichen und politischen Debatten kurz in den Blick genommen werden.

Zur Aufgabe der Ethik

Ethik, verstanden als Reflexion auf Moral, ist von besonderer Bedeutung in Konfliktsituationen, in denen es keine ‚einfachen‘ Lösungen gibt, wie dies bei Fragen, die die Anwendung von Genome Editing in der Pflanzenzüchtung betreffen, der Fall ist. In ihrem „Ethischen Gutachten zum Einsatz der Neuen-Molekularbiologischen Technologien“ plädieren Peter Dabrock und Matthias Braun für den Ansatz einer „modernitätssensiblen konkreten Verantwortungsethik“ als Reflexion auf Genome Editing (Dabrock/Braun 2018, 9). Die Autoren subsumieren hierbei tugend- und pflichtenethische sowie konsequenzialistische Fragestellungen unter der Kategorie der Verantwortungsethik. „Modernitätssensibel konkret“ meint, dass Ethik nicht bei einem „gesellschaftlichen Nullpunkt“ ansetzt, sondern immer an bereits bestehende (moderne und plurale) Institutionen, Lebensformen und moralische Ansichten anknüpft (Dabrock/Braun 2018, 11).

Die Aufgabe der Ethik sehen Dabrock und Braun nicht im Fällen von Schiedssprüchen. Denn Grundlage jeder ethischen Betrachtung sei in einem ersten Schritt die Beschreibung des Gegenstandsfeldes, dessen Ziel die Versachlichung festgefahrener Debatten ist. Als „konkrete Ethik“ will sie „deskriptive Analysen bereitstellen, normative Kriterien entwickeln und so zu einer ausgewogenen und informierten Entscheidungsfindung beitragen“ (Dabrock/Braun 2018, 2). Darauf aufbauend kommen der Ethik als Bioethik zwei weitere spezifische Bedeutungsdimensionen zu. Erstens sei es ihre Aufgabe, dass „Verhältnis von Kommunikation und Wissenschaft“ kritisch zu reflektieren und sich für einen transparenten, partizipativen und repräsentativen Diskurs einzusetzen (Dabrock/Braun 2018, 12). Ziel ist es dabei, den Dualismus von „informierte[r] Wissenschaft“ auf der einen und „uninformierte[r] Gesellschaft“ auf der anderen aufzubrechen (Dabrock/Braun 2018, 12). Darüber hinaus kann die Ethik mit dem Aufarbeiten des „sittlich-politischen Zusammenhangs“ Geltungsfragen stabilisierend oder dekonstruierend reflektieren und Innovationsstrategien bewerten (Dabrock/Braun 2018, 13).

Hintergründe ethischer Konfliktfelder bei Genome Editing

Ethischen Debatten rund um Genome Editing reflektieren in dieser Perspektive nicht al-lein technische Entwicklungen, sondern darüber hinaus die kulturellen Hintergründe, in denen gesellschaftliche und politische Normen gründen. Eine ethische Auseinandersetzung mit Genome Editing bedeutet dann auch immer, die gesellschaftliche und kulturelle Einbettung sowohl von Forschung als auch bereits erfolgter juristischer Einordnungen von Genome Editing zu berücksichtigen. Hierauf gehen insbesondere Klaus Tanner und Christiane Walch-Solimena in den „Ethischen Implikationen“ des Diskussionspapiers der Max-Planck-Gesellschaft ein. In Bezug auf Genome Editing bei Pflanzen seien es beispielsweise die unterschiedlichen Vorstellungen der Öffentlichkeit über neue technische Verfahren, die von besonderer Relevanz sind. Denn die

Denn die „auf einzelne konkrete Anwendungen bezogenen Urteile sind meistens eingebettet in bio-graphisch tief verwurzelte Hintergrundüberzeugungen, Vermutungen, Hoffnungen und Be-fürchtungen im Hinblick auf die ‚Zukunft‘. Diese ‚Vorurteile‘ bestimmen das individuelle Urteil. Da sich diese ‚Rahmungen‘ in modernen Gesellschaften je nach Gruppenzugehörigkeit stark unterscheiden, werden moderne Technologien zu Brennpunkten für kulturelle Konflikte, in denen es nie allein um die jeweilige Technologie geht. Wer die ‚öffentliche Debatte‘ fördern will, muss diese symbolische Dimension im Auge behalten, die sich nur begrenzt durch noch mehr technologiebezogene Information ‚steuern‘ lässt.“ (Tanner/Walch-Solimena 2019, 30)

Den Fokus auf die Öffentlichkeit für einen ethischen Zugang nimmt in ähnlicher Weise auch das Gutachten der EGE in den Blick, wenn sie von einem „Deliberationsprozess“ als Idealfall öffentlicher Kommunikation über Genome Editing seitens unterschiedlicher Akteur:innen wie zum Beispiel Wissenschaftler:innen und Vertreter:innen von NGOs sprechen (EGE 2021, 15).

Für die Auseinandersetzung mit einzelnen konkreten Konfliktfeldern in der Debatte um Genome Editing bedeutet das zweierlei: Erstens gilt es als Ethiker:in die Perspektive einzelner Positionen auf Genome Editing immer schon als eingebettet in ihren jeweiligen kulturellen Hintergrund zu beschreiben. Darauf aufbauend bilden die dominierenden Verständnisse von Technik, Natur und moderner Landwirtschaft – sowohl national als auch transnational – einen wichtigen Bezugspunkt für die Rechtsprechung und den politischen Diskurs rund um Genome Editing. Nach dem Gutachten der EGE ist für eine ethische Perspektive daher von besonderer Bedeutung, den sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Hintergrund sichtbar zu machen, in dem die Debatten um Genome Editing stattfinden (vgl. EGE 2021, 9).

Nora Meyer / Stephan Schleissing

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